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Zu- und Abschläge

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14.04.2019

Allgemein

Laut dem österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) werden Altbauwohnungen in eine sogenannte Kategorie eingestuft, welche den größten "Abschlag" des Richtwertmietzinses ausmachen kann. Bei einem professionellen Gutachten sollte dennoch nicht nur die Kategorie einbezogen werden, sondern die detaillierten Zu- und Abschläge, welche jede individuelle Wohnung aufweist. Jedes Merkmal hat hierbei eine bestimmte Gewichtung und wirkt sich auf den Mietzins positiv oder negativ aus.

Richtwertmietzins = Richtwert + Kategorie/Zu - und Abschläge + Lagezuschlag

Bewertung der Kategorie

Nachfolgend finden Sie die relevanten Merkmale, welche eine Wohnung in die jeweiligen Kategorien einstufen können. Hierbei ist ist die Kategorie A die beste und Kategorie D die schlechteste Kategorie. Um eine Wohnung in eine schlechtere Kategorie abstufen zu können müssen nicht alle Merkmale der schlechteren Kategorie erfüllt sein, ein Merkmal genügt hierbei schon aus.

Ausstattungskategorie A

  • Brauchbarer Zustand

  • Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC, Badezimmer oder Badenische in zeitgemäßen Standard

  • Nutzfläche: mindestens 30 Quadratmeter

  • Gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung

  • Warmwasseraufbereitung

Ausstattungskategorie B

  • Kein Vorraum vorhanden

  • Keine Küche vorhanden

  • Wohnung kleiner als 30qm

Ausstattungskategorie C

  • Keine automatische Heizung in allen Haupträumen

  • Kein eigener Raum für eine Badegelegenheit

  • Keine "Lüftung ins Freie" im Bad

  • Keine Heizung od. Anschlussmöglichkeit im Bad

  • WC außen Einzelnutzung

Ausstattungskategorie D

  • WC außen Mehrfachnutzung

  • Lebensbedrohliche Zustände (z.B. freie elektrische Leitungen)

Auswirkungen auf die Höhe des Richtwerts

Je nach Kategorie können Abschläge auf den Richtwert zum Tragen kommen:

  • Kategorie A: Die Höhe des Mietzinses entspricht 100% des im jeweiligen Bundesland geltenden Richtwertes.

  • Kategorie B: Die Höhe des Mietzinses entspricht 75% des im jeweiligen Bundesland geltenden Richtwertes.

  • Kategorie C: Die Höhe des Mietzinses entspricht 50% des im jeweiligen Bundesland geltenden Richtwertes.

  • Kategorie D: Die Höhe des Mietzinses entspricht 0,90 €/qm.

Bewertung der Zu- und Abschläge

Es gibt rund 25 Zu- und Abschläge auf welche die MA25 für ein Gutachten in einem Schlichtungsstellenverfahren bzw. ein gerichtlich bestellter Gutachter in einem Gerichtsverfahren achtet. Die Einschätzung dieser Punkte ist im Detail sehr komplex und Aufwendig, sodass deren Überprüfung durch einen Gutachter durchaus seine Berechtigung hat.

Fazit

Detaillierte Zu- und Abschlägen sowie die Grundeinordnung der Wohnung in die richtige Kategorie ist für Laien kaum zu beurteilen.

Deswegen unser Rat: 

Lassen Sie sich Ihre Wohnung kostenlos und unverbindlich von einem erfahrenen Prozessfinanzierer wie der günstiger wohnen GmbH beurteilen. Sie erhalten eine exakte Einschätzung wie hoch die Miete Ihrer Wohnung maximal sein darf und wie viel Sie womöglich in der Vergangenheit zu viel gezahlt haben. 

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