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Die Tricks der Vermieter

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18.03.2019

Vorwort

Bevor Sie die folgenden "Tricks" durchlesen, wollen wir klarstellen, dass wir keinem Vermieter und keiner Hausverwaltung pauschal Straftaten unterstellen wollen. Dieser Beitrag ist lediglich eine Zusammenstellung der häufigsten Ereignisse, welche die günstiger wohnen GmbH durch jahrelange Erfahrung und Finanzierung mehrerer tausender Mietrechtsprozessen, im operativen Tagesgeschäft regelmäßig aufdeckt.

1. Rückdatierung von Mietverträgen

Im Vollanwendungsbereich des MRG kann man in Altbauwohnungen, welche unbefristet vermietet werden, nur in den ersten 3 Jahren ab Mietvertragsabschluss einen Antrag auf eine Hauptmietzins - Überprüfung stellen. Bestimmte Hausverwaltungen machen sich genau diese Frist zu nutzen. Vergeben wird hierbei zu Beginn ein befristeter Mietvertrag, so dass man den Mieter im Zweifelsfall,  sollte er "Probleme machen", legal "loswerden" kann, indem die Verlängerung des Mietvertrages verwehrt wird. Nach 3 Jahren wird dem Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis angeboten. Eigentlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Doch Achtung!

 

Der ursprüngliche Originalmietvertrag des Mieters wird dabei von der Hausverwaltung zurückgenommen und durch einen unbefristeten Mietvertrag, welcher jedoch auf das Einzugsdatum rückdatiert wird, ersetzt. Der Mieter unterschreibt, der ursprüngliche befristete Originalvertrag wird vernichtet und somit befindet sich der Mieter, ohne das Gegenteil beweisen zu können, in einem unbefristeten Mietverhältnis, welches länger als 3 Jahre besteht. Somit kann der Mieter per Gesetz keine Mietreduktion beantragen.

 

2. Versteckter Absatz im Übergabeprotokoll 

Oft findet sich in solchen Rückgabeprotokollen ein sogenannter VERZICHT, den viele Mieter unwissend und zu Ihrem Nachteil unterschreiben. Ein kleiner unscheinbarer Absatz, durch welchen Ihnen die Chance auf die Mietrückerstattung unmittelbar geraubt wird. 

3. Versteckter Absatz bei Kautionsrückgabe

Auch bei der Kautionsrückgabe, befindet sich in den meisten Fällen ein VERZICHT, in dem der Mieter bestätigt, dass alle wechselseitigen Forderungen bereinigt und verglichen sind. Sollte sich solch ein Absatz in der Kautionsbestätigung stehen, nehmen Sie im Zweifelsfall die Kaution NICHT an und vor Allem: Unterschreiben Sie keinesfalls diesen Verzicht. Mit der Unterschrift verzichten Sie auf all Ihr zu viel gezahltes Mietgeld.

4. Plötzliches anbieten von Bargeld 

Vermieter und Hausverwaltungen probieren es in Prozessen immer wieder. Ein Rechtsanwalt, welcher von günstiger wohnen kostenlos gestellt wird, wahrt die Interessen des Mieters und sorgt für dessen bestes Ergebnis. Das wissen auch Vermieter und suchen deshalb immer öfter den verzweifelten Ausweg, dem Mieter privat einen schlechteren Deal anzubieten und zu hoffen, dass dieser zustimmt und das Verfahren somit beendet wird. 

 

 

Nehmen Sie diese Angebote auf keinen Fall an! Die Summen belaufen sich hier aus Erfahrung auf weniger als die Hälfte, des Ihnen tatsächlich zustehenden Entgelts.

5. Erpressung durch Kündigungsdrohung

Ein großer Mythos: Kann Sie Ihr Vermieter tatsächlich wegen einer Mietreduktion kündigen? Ein ganz klares nein!

Egal ob Sie einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag haben, kann Sie Ihr Vermieter solange, Sie die Miete weiterzahlen und die Wohnung nicht grob nachteilig benutzen, ausdrücklich nicht kündigenDas schlimmste was der Vermieter bei einem befristeten Mietverhältnis tun kann, ist den Mietvertrag lediglich nach Auslauf nicht zu verlängern. Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann Ihnen nichts passieren. Trotzdem spielen Vermieter oft mit den Ängsten der Mieter und drohen mit solch einer rechtlich unwirksamen Kündigung.

 

Selbst wenn Sie eine gerichtliche Kündigung bekommen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Hier muss sich aber schnell darum gekümmert werden, weshalb Sie uns dieses gerichtliche Schreiben am besten sofort nach Erhalt zusenden, damit unsere Rechtsanwälte die Kündigung fristgerecht abwehren können.

6. Unterschriften Fälschung

Ab und zu erleben wir, dass Vermieter sich in eine strafrechtlich sehr unangenehme Zone navigieren, in dem Sie bewusst Unterschriften der Mieter fälschen. Wenn Punkt 2 oder 3 nicht funktioniert, der Mieter also keinen Verzicht unterschreibt, nehmen einige Vermieter (eher selten) den Verzicht des Mieters selbst in die Hand. Sollte solch ein Fall eintreten, melden Sie sich umgehend an uns. Aus Erfahrung wissen wir, wie man mit solch einer Situation effektiv umgeht. 

7. Nicht rechtswirksame Vertragsklauseln 

Häufig verstecken sich beim Abschluss eines Mietvertrages Klauseln, welche rechtlich unwirksam sind, und lediglich den Zweck haben, Mieter einschüchtern zu lassen. Es wird beispielsweise vereinbart, dass der Mieter darauf verzichtet den vereinbarten Mietzins anzufechten. Gewerbliche Großvermieter spekulieren, dass sich bei einem typischen Zinshaus mit 20 Miet-Parteien, 80% der Mieter durch solche Klauseln einschüchtern lassen und somit glauben es wäre keine Mietreduktion möglich. Damit hat sich die Klausel schon mehr als rentiert. 

Lassen Sie Ihren Mietvertrag im Zweifelsfall kostenlos von uns überprüfen, um Gewissheit zu haben.

8. Schein - Untermietkonstrukte

 

Wer von einem Eigentümer mietet ist Hauptmieter.

Wer von einem Hauptmieter mietet ist Untermieter.

Der Mietzins in einer Wohnung bei einem Untermietvertrag darf gesetzlich 50% höher sein als bei einem Hauptmietvertrag für die selbige Wohnung.

Damit Eigentümer ohne großen Aufwand "legal" 50% mehr Mietzins einfordern können, werden häufig, so absurd das klingt, Hauptmieter erfunden, damit von diesen und nicht vom Eigentümer gemietet wird. Aus unserer langjährigen Erfahrung sind die meisten Untermietverträge in Wirklichkeit nicht legale Schein - Untermietkonstrukte. In diesen Fällen reicht das Vorlegen von Zahlungsbestätigungen, aus welchen ersichtlich ist, an wen Sie tatsächlich die monatliche Miete bezahlen. Nach unserem Einschreiten bekommen Sie demnach nicht nur eine Mietsenkung und eine einmalige Mietrückzahlung, sondern auch die Anerkennung Ihrer Hauptmietrechte oben drauf.

Fazit:

Wir hoffen wir konnten Ihnen aus unserer Erfahrung ein paar nützliche Hinweise geben, auf welche Sie zukünftig in der Praxis achten sollten. In den meisten Fällen ist während eines Prozesses der beste Rat, nichts zu unterschreiben! 

 

Wie Sie sehen ist das österreichische Mietrechtsgesetz ohnehin schon ein schwer zu durchblickender Gesetzes-Junge. In der Praxis kommen obendrauf radikale Vorgehensweisen seitens der Vermieter, die Ihnen eine Mietrückzahlung zusätzlich erschweren oder sogar vorgeben Sie hätten auf diese keinen Anspruch. Gerade an diesem Punkt, an welchem die meisten Mietschutzorganisationen aufhören, wissen wir ganz genau wie wir dennoch das Beste Ergebnis für Mieter herausholen können. 

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