top of page

Der Besichtigungstermin
des MA25

weniger miete zahlen.jpg

02.07.2019

Rund um den Besichtigungstermin

Der Begehungstermin durch das Magistrat 25 ist der wohl wichtigste Schritt auf dem Weg zur dauerhaften Mietreduktion und Rückforderung der zu viel bezahlten Miete.


Hierzu erhalten sie nach ungefähr fünf Monaten einen Brief mit dem genauen Termin, an dem ein/e Sachverständigte/r des MA25 die betroffene Wohnung begutachten wird.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Besichtigung bereits ausgezogen sein, so dient der Brief lediglich als Information, und Sie müssen den Termin nicht wahrnehmen.

Wohnen Sie aber noch in der Wohnung, so ist es umso wichtiger, dass Sie - oder eine andere volljährige Person - den Termin wahrnehmen, und dem/der Gutachter/in die Wohnung zugänglich machen!
 

Neben dem/der Sachverständigten, kommt es in einigen Fällen vor, dass ein/e Beauftragte/r von der Hausverwaltung, oder der/die Vermieter/in selbst auch zum Termin erscheint. Nach Möglichkeit schicken wir daher auch eine/n unserer Mitarbeiter/innen zu den Terminen, der/die Ihnen den Rücken stärkt und bei allfälligen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung steht.

 


Die Besichtigung dauert ca. 15 Minuten.

 

 

Begutachtet werden alle Wohnräume, sowie deren Zustand bei Anmietung, Kabelanschlüsse, Möbel und Geräte, die bei Anmietung bereits vorhanden waren, Heizkörper, Lüftungen,...
Der/die Sachverständigte des MA25 wird eventuell auch ein paar grundlegende Fragen zur Wohnung stellen (z.B. ob ein Kellerabteil vorhanden ist, oder ob die Wohnung in gutem Zustand war, als Sie sie übernommen haben).
Zudem wird die Wohnung abfotografiert und gegebenenfalls auch Vermessen - falls die Wohnungsgröße angezweifelt wird.

 

Und das war´s auch schon!

 

 

Wir von günstiger wohnen danken schon jetzt für die tolle Zusammenarbeit und bitten Sie, uns bei Fragen oder Anliegen per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren. 

logo_transparent Website.png
akademie logo.png
45412-2.png
6cf243589c-2.png
bottom of page