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günstiger wohnen kümmert sich um die dauerhafte Reduktion Ihrer Miete
Wir sind stolz darauf, dass wir der ungerechten Wohnsituation in Wien erfolgreich entgegengetreten und vielen Menschen nicht nur bei einer Mietsenkung, sondern auch bei einer Mietrückzahlung geholfen haben. Es freut uns, dass es täglich mehr Mieter werden, die uns ihr Vertrauen schenken.
Am meisten freut es uns aber zu sehen, dass es sich für unsere Kunden immer wieder lohnt.
Denn darauf kommt es letztlich an.
Tipps & Infos
TIPPS
& INFOS
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Ist meine Wohnung für die Mietzinsreduktion geeignet?Folgende Voraussetzungen sind relevant: Wenn Sie in einer Altbauwohnung wohnen, die maximal 130 m2 groß ist, dann sind Sie bei uns richtig! Im Detail sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr komplex. Kontaktieren Sie uns einfach – Im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Prüfung erheben wir alle Daten, auf die es für eine Mietzinsreduktion ankommt
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Entstehen mir durch „günstiger wohnen“ Kosten?„günstiger wohnen“ ist für Sie völlig risikolos! Wir prüfen Ihre Miete unverbindlich und kostenlos. Einen Anteil erhalten wir nur im Erfolgsfall: Wenn Sie überhöhte Miete zurückerhalten, bekommen wir einen risikoabhängigen Anteil aus diesem Rückzahlungsbetrag. Falls Sie keine Rückzahlung bekommen, bekommen wir auch nichts. Sie können nur gewinnen. Wir tragen das Risiko!
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Lohnt sich die Überprüfung finanziell gesehen überhaupt?Auf jeden Fall! Altbaumieter in Wien zahlen laut Studie der AK Wien im Schnitt jedes Jahr über 2000€ zu viel Miete, ohne es zu wissen. In vielen Fällen auch weit darüber hinaus. Eine Überprüfung zahl sich also jedenfalls aus. Im Erfolgsfall reduziert sich Ihre Miete dauerhaft, und Sie bekommen zusätzlich noch eine Rückzahlung - und das alles ohne Kostenrisiko!
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Wird meine Miete auch für die Zukunft reduziert?Selbstverständlich! Sie bekommen nicht nur eine Rückzahlung der überhöhten Miete, sondern auch eine Reduzierung Ihrer Miete für die Zukunft – auf jenen Betrag, der gesetzlich erlaubt ist.
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Kann mich mein Vermieter wirklich nicht kündigen?Ein ganz klares Nein! Selbstverständlich darf Ihr Vermieter den Mietvertrag nicht kündigen, nur weil Sie den Mietzins überprüfen lassen. Eine Reduktion auf den gesetzlich zulässigen Mietzins führt ja nur den rechtlich korrekten Zustand herbei. Überhöhte Mieten sind gesetzlich verboten. Die Reduktion ist kein Kündigungsgrund – sondern Ihr gutes Recht!
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Ist meine Wohnung für die Mietzinsreduktion geeignet?Folgende Voraussetzungen sind relevant: Wenn Sie in einer Altbauwohnung wohnen, die maximal 130 m2 groß ist, dann sind Sie bei uns richtig! Im Detail sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr komplex. Kontaktieren Sie uns einfach – Im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Prüfung erheben wir alle Daten, auf die es für eine Mietzinsreduktion ankommt
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Entstehen mir durch „günstiger wohnen“ Kosten?„günstiger wohnen“ ist für Sie völlig risikolos! Wir prüfen Ihre Miete unverbindlich und kostenlos. Einen Anteil erhalten wir nur im Erfolgsfall: Wenn Sie überhöhte Miete zurückerhalten, bekommen wir einen risikoabhängigen Anteil aus diesem Rückzahlungsbetrag. Falls Sie keine Rückzahlung bekommen, bekommen wir auch nichts. Sie können nur gewinnen. Wir tragen das Risiko!
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Lohnt sich die Überprüfung finanziell gesehen überhaupt?Auf jeden Fall! Altbaumieter in Wien zahlen laut Studie der AK Wien im Schnitt jedes Jahr über 2000€ zu viel Miete, ohne es zu wissen. In vielen Fällen auch weit darüber hinaus. Eine Überprüfung zahl sich also jedenfalls aus. Im Erfolgsfall reduziert sich Ihre Miete dauerhaft, und Sie bekommen zusätzlich noch eine Rückzahlung - und das alles ohne Kostenrisiko!
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Wird meine Miete auch für die Zukunft reduziert?Selbstverständlich! Sie bekommen nicht nur eine Rückzahlung der überhöhten Miete, sondern auch eine Reduzierung Ihrer Miete für die Zukunft – auf jenen Betrag, der gesetzlich erlaubt ist.
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Kann mich mein Vermieter wirklich nicht kündigen?Ein ganz klares Nein! Selbstverständlich darf Ihr Vermieter den Mietvertrag nicht kündigen, nur weil Sie den Mietzins überprüfen lassen. Eine Reduktion auf den gesetzlich zulässigen Mietzins führt ja nur den rechtlich korrekten Zustand herbei. Überhöhte Mieten sind gesetzlich verboten. Die Reduktion ist kein Kündigungsgrund – sondern Ihr gutes Recht!
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